Unerlaubte Werbung: Bei Anruf Wut

27.09.2006
Auch Marktforscher dürfen nicht wahllos herumtelefonieren.

Man wird aus dem Nickerchen geweckt oder springt pitschnass aus der Badewanne, weil unvermittelt das Telefon klingelt. Dann kann es einen manchmal buchstäblich zur Weißglut treiben, wenn am anderen Ende eine unbekannte Stimme verkündet, man könne jetzt ein 36-teiliges Edelstahlbesteck zum Vorzugspreis erwerben oder die Winterreifen vom letzten Jahr günstig runderneuern lassen.

Solche Anrufe, bei denen dem Angerufenen etwas verkauft werden soll, werden immer häufiger und sind oft störend und nervig. Und sie sind grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich zugestimmt hat oder eine Zustimmung unterstellt werden kann (§ 7 Abs. 2 Nr. 2, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Unklar war bisher, ob sich das Verbot auch auf Anrufe bezieht, die zum Zwecke der Marktforschung den Angerufenen befragen und ihm auf diese Weise seine Zeit "stehlen".

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