Unerwünschte Faxwerbung kostet Zeit und vor allem Geld

04.10.2001
Unerwünschte Faxwerbung ist ärgerlich, da sie den Empfänger Zeit, vor allem aber Papier und Toner und damit Geld kostet. Für Abhilfe kann eine beitragsfreie Mitgliedschaft im Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein sorgen.

Mit den zum Teil während der Nachtstunden übermittelten unerwünschten Produkt- und Dienstleistungsangeboten sollen in der überwiegenden Anzahl der Fälle die Empfänger dazu verleitet werden, den in der Werbung angegebenen, kostenaufwändigen 0190er-Bestell-/Faxabrufservice in Anspruch zu nehmen. Die Methode: Die Inhaber beziehungsweise Nutzer dieser Nummern sind in den meisten Fällen nicht mit den Faxversendern identisch. Besonders ärgerlich ist Faxwerbung aus dem Ausland. Wenn Anbieter dabei anstatt einer Adresse nur ihre Telefonnummer hinterlassen, ist es für den einzelnen Betroffenen rechtlich schwierig, gegen sie vorzugehen.

Hierzu ist zu sagen, dass das Anwählen eines Telefon-, Fax-, E-Mail- oder Mobilfunkanschlusses für jedermann grundsätzlich erlaubt ist, es sei denn, es handelt sich dabei um Werbung außerhalb bestehender Geschäftsbeziehungen ohne Aufforderung oder Zustimmung durch den Empfänger und ohne Interesse des Teilnehmers, die Werbung zu empfangen.

Die Rechtmäßigkeit der Werbung bei Telekommunikationsanschlüssen setzt voraus, dass zwischen Absender und Empfänger eine Geschäftsbeziehung besteht. Auch die erstmalige Kontaktaufnahme mit einem Kunden per Telefax, E-Mail oder SMS zwecks Abklärung seines Interesses und seiner Zustimmung zu Angeboten fällt unter die nach Paragraph 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässige Werbung.

Den Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (BSZ) erreichen gegenwärtig zahlreiche Anfragen und Beschwerden, die zum Inhalt haben, dass Telekommunikationsanschlüsse in zunehmenden Maße für Werbezwecke genutzt werden. "Die Beschwerden in den vergangenen Monaten haben derart zugenommen", so BSZ-Vorstand Horst Roosen, "dass eine umfassende zentrale Rechtsverfolgung wegen unlauteren Wettbewerbs angezeigt war."

Nur individuelle Unterlassungsansprüche

Zur nachhaltigen Unterbindung der unlauteren Faxwerbung kann sich jedermann, der sich von Werbung über Telekommunikationsanschlüsse belästigt fühlt, ab sofort an den BSZ wenden. Da die Werbung über Telekommunikationsanschlüsse nicht dem Telekommunikationsrecht unterliegt, kann nämlich der Verbraucherservice der Regulierungsbehörde bei der konkreten Lösung vorgetragener Einzelfälle leider nicht unterstützend tätig werden.

Der BSZ kann jedoch nur individuelle Unterlassungsansprüche im Namen seiner Mitglieder gerichtlich durchsetzen. Das ist aber kein Hindernis, da die Mitgliedschaft beitrags- und formfrei ist. Man kann die unerwünscht erhaltene Faxwerbung zusammen mit dem Vermerk "Ich möchte beitragfreies Mitglied werden. Bitte unterbinden Sie die unerlaubte Faxwerbung" einfach in einen Briefumschlag stecken und an den BSZ, Groß-Zimmerner-Str. 36a, 64807 Dieburg, schicken. Bitte die vollständige Anschrift nicht vergessen und nach Möglichkeit zwei Briefmarken zu 1,10 Mark beilegen.

Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 01 80/5 00 36 17 (24 Pfennig/Minute) nennt der Suchdienst des BSZ Rechtsanwälte und Anwälte aus allen Fach- und Rechtsgebieten. Bis auf die Telefongebühren ist die Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man fündig unter folgenden Adressen:

www.anwaltskatalog.de.vu

www.fachanwalt-hotline.de

www.jurafit.de

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