Mit ausreichender Absicherung kein Problem

Unfall im Ausland – was tun, wenn’s kracht?

09.07.2012
Wie Sie sich nach einem Verkehrsunfall im Ausland verhalten sollten, erklären die Arag-Experten.
Fahren Sie nur mit allen erforderlichen Unterlagen in Urlaub oder auf Geschäftsreise.
Fahren Sie nur mit allen erforderlichen Unterlagen in Urlaub oder auf Geschäftsreise.

Nach dem Crash geht’s in der Regel mit den Problemen erst so richtig los: Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall:

Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.

Rufen Sie die Polizei.

Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der "Grünen Karte" des Unfallgegners.

Falls Sie eine Kamera dabei haben: Fotografieren Sie die Unfallstelle und einzelne Details.

Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Eine Vorlage des Europäischen Unfallberichts zum Herunterladen gibt's bei der Arag im Internet.

Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche, auch wenn der andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.

Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt während des Auslandsaufenthalts machen, sondern können es von zu Hause tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 08 00/ 2 50 26 00, aus dem Ausland: +49 (40) 3 00 33 03 00) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.

Damit Sie bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet ist, sollten immer folgende Dokumente mit auf die Reise genommen werden und wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt vor Reiseantritt nachstehende Verträge ab:

- Europäischer Unfallbericht

- "Grüne Karte" (erhältlich bei Ihrer Versicherung)

- Schutzbrief

- Auslandskrankenversicherung

- Vollkaskoversicherung

Quelle: www.arag.de

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