Halloween und die Folgen

Unfall mit Gruselmaske am Steuer – Kasko zahlt nicht

31.10.2012
Stellt die Maskierung eine Sicht- oder Hörbehinderung dar, liegt grobe Fahrlässigkeit vor.

Ursprünglich ein amerikanischer Brauch, schwappte Halloween vor einigen Jahren über den großen Teich und findet bei uns Jahr für Jahr mehr Anhänger. Ein richtiger Halloween-Fan begibt sich natürlich nur als Hexe, Zombie, Skelett oder Vampir kostümiert ins gruselige Treiben. Zudem darf auch das richtige Getränk nicht fehlen - Punsch, Bowle oder Bier feiern meistens mit. Daher raten die Arag-Experten: Hände weg vom Steuer.

Aber nicht nur das alkoholisierte Fahren kann den Versicherungsschutz kosten und Punkte in Flensburg einbringen - auch das Tragen von Gesichtsmasken kann den Fahrer in Schwierigkeiten bringen. Denn was auf der Gruselfete eben noch ein prämiertes Kostüm war, kann im Straßenverkehr eine Sicht- oder Hörbehinderung sein. Der Preis dafür lautet: ein Zehn-Euro-Knöllchen. Führt die Maskierung gar zu einem Unfall, droht wegen grober Fahrlässigkeit möglicherweise sogar der Verlust des Kaskoschutzes.
Quelle: www.arag.de

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