Unfall während Dienstfahrt: Chef muss den Schaden ersetzen

29.05.2007
Erlaubt der Arbeitgeber die Nutzung des privaten Pkw für Dienstfahrten, muss er in der Regel auch für entstandene Schäden haften.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neuen Urteil bestätigt, dass der Arbeitnehmer einen "Aufwendungsersatzanspruch" wegen Beschädigung seines PKW gegenüber seinem Arbeitgeber hat. In der Praxis bedeutet das, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden ersetzen muss, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG, AZ. 8 AZR 701/05) (mf)

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