Unfallauto

06.10.1999

Bei Firmenwagen, die ohne Schuld des Fahrzeugführers in einen Unfall verwickelt werden, dürfen die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent höher liegen, als ein gleichwertiger Ersatzwagen kosten würde. Dieses Urteil erließ der Bundesgerichtshof im Falle eines Unternehmers, der sich sein Fahrzeug für 21.000 Mark reparieren ließ.Bei dem vorliegenden Streitfall wurde der Wert des Fahrzeugs durch einen Gutachter auf 16.500 Mark geschätzt. Lediglich diesen Betrag wollte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzen. Doch Pech für die Kläger, denn das Urteil der Richter fiel in letzter Instanz zugunsten des Taxifahrers aus, der sich von seinem Fahrzeug auf keinen Fall trennen wollte (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VI ZR 66/98).

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