Privat telefonieren, Rauchpausen & Co.

Unfallschutz am Arbeitsplatz



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Weitere Fälle zum Unfallschutz am Arbeitsplatz

Raucherpause: Sturz ist kein Arbeitsunfall

Verunglücken Arbeitnehmer während ihrer Raucherpause, sind sie nicht unfallversichert. Das Rauchen ist eine rein persönliche Angelegenheit ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit (SG Berlin, Az.: S 68 U 577/12).

Kein Dienstunfall: Unfall auf der Toilette

Ein Unfall in Toilettenräumen kann nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Im konkreten Fall hatte sich ein Polizist dort verletzt. Das zuständige Verwaltungsgericht lehnte die Ansprüche ab: Was üblicherweise auf dem Klo erledigt werde, sei "nicht dienstlicher, sondern privatwirtschaftlicher Natur" (VG München, Az.: M 12 K 13.1024).

Versicherungsschutz auf Betriebsfeiern

Ein Unfall beim Schlittschuhlaufen mit Kollegen kann ein Dienstunfall sein. Im konkreten Fall argumentierten die Richter, dass das Schlittschuhlaufen zum Programm einer Betriebsfeier gehörte, die von den Vorgesetzten gebilligt und gefördert sei, um das Betriebsklima zu verbessern und das Verantwortungsbewusstsein zu erhöhen (VG Göttingen, Az: 3 A 190/03).

Zeckenbiss kann Dienstunfall sein

Ausnahmsweise kann auch der Biss einer Zecke als Dienstunfall anzusehen sein. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht im Fall einer Lehrerin, die ihre Schüler auf einen mehrtägigen Ausflug auf einen Bauernhof begleitet hatte. Während einer Pausenaufsicht auf dem bewaldeten Gelände wurde sie von einer Zecke gebissen. Später wurde bei ihr eine Infektion mit Borreliose festgestellt. Für die Anerkennung als Dienstunfall war entscheidend, dass Tag und Ort des Zeckenbisses genau bestimmt werden konnten und die Lehrerin in Ausübung ihres Dienstes infiziert wurde (Az.: 2 C 81.08).

Unfall in der Kantine als Arbeitsunfall?

Der Sturz eines Arbeitnehmers, der in der Werkskantine auf verschütteter Salatsauce ausgerutscht war und sich dabei den Ellenbogen gebrochen hatte, wurde dagegen vom Landessozialgericht Baden-Württemberg nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Argument der Richter: Es habe an einem sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit - der Kläger war Kfz-Meister - und dem Mittagessen gefehlt. Die Nahrungsaufnahme sei im konkreten Fall auch nicht ausnahmsweise aufgrund betrieblicher Gründe erfolgt (Az.: L 6 U 1735/12).

Quelle: www.arag.de

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