Unfallversicherung: Kicken für die Firma

29.05.2006
Grundsätzlich steht nach der Rechtsprechung der Betriebssport unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Grundsätzlich steht nach der Rechtsprechung der Betriebssport laut Experten der ARAG-Versicherung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er dazu bestimmt ist, die durch die berufliche Tätigkeit bedingte körperliche Belastung auszugleichen, mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfindet und die Übungen im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden.

Doch es gibt eine Einschränkung bei Vorliegen eines Wettkampfcharakters von sportlichen Tätigkeiten: Dieser Schutz gilt nur bei gelegentlichen Wettkämpfen. Dabei verweisen die Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Mitarbeiter sich bei einem Hallenfußball-Turnier verletzte und von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung für einen Arbeitsunfall verlangte. Doch das Bundes-Sozialgericht (BSG), vor dem der Fall schließlich landete, sah dies anders: Zwar können auch sportliche Tätigkeiten mit Wettkampf-Charakter vom Versicherungsschutz umfasst werden. Aber es gilt: Diese Wettkämpfe gegen andere Betriebssport-Gemeinschaften dürfen sich nur auf gelegentliche Anlässe beschränken.

Fünf Fußballturniere pro Jahr, wie in diesem Fall, sprenge allerdings den Unternehmensbezug der sportlichen Betätigung. Daher gelte der Unfall nicht als Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung des verletzten Kickers musste nicht für den Schaden eintreten (BSG, AZ: B 2 U 38/03). (mf)

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