Unfreundlichkeit gegenüber Kunden rechtfertigt Kündigung

12.01.2005
Wenn ein Verkäufer wiederholt durch unfreundliches Verhalten gegenüber seinen Kunden auffällt, kann das eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht in Frankfurt festgestellt. Die Richter wiesen die Klage eines Verkaufsleiters ab (9 Ca 5801/03). Der Mann hatte sich mit einem Kunden wegen einer mangelhaften Lieferung gestritten. Dieser beschwerte sich über das rüde Verhalten bei der Geschäftsleitung, der Mitarbeiter wurde abgemahnt. Der revanchierte sich beim Kunden mit einem wütenden Fax und machte ihn in dem Schreiben für die Abmahnung verantwortlich. Die Firma kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis.Zu Recht, wie die Richter befanden: Ein Unternehmen müsse gerade wegen der wirtschaftlich schlechten Situation und des steigenden Konkurrenzdrucks auf einen höflichen Umgangston der Mitarbeiter achten. (mf)

Wenn ein Verkäufer wiederholt durch unfreundliches Verhalten gegenüber seinen Kunden auffällt, kann das eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht in Frankfurt festgestellt. Die Richter wiesen die Klage eines Verkaufsleiters ab (9 Ca 5801/03). Der Mann hatte sich mit einem Kunden wegen einer mangelhaften Lieferung gestritten. Dieser beschwerte sich über das rüde Verhalten bei der Geschäftsleitung, der Mitarbeiter wurde abgemahnt. Der revanchierte sich beim Kunden mit einem wütenden Fax und machte ihn in dem Schreiben für die Abmahnung verantwortlich. Die Firma kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis.Zu Recht, wie die Richter befanden: Ein Unternehmen müsse gerade wegen der wirtschaftlich schlechten Situation und des steigenden Konkurrenzdrucks auf einen höflichen Umgangston der Mitarbeiter achten. (mf)

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