Unlesbarer Vertrag: Wer unterschreibt, ist selber schuld

25.10.2005
Die Unterschrift unter einem für den Betroffenen angeblich nicht lesbaren Vertragstext ist gültig.

Die Unterschrift unter einem für den Betroffenen angeblich nicht lesbaren Vertragstext ist gültig. Darauf weist der Anwalt-Suchservice unter Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hin. Die Begründung des Gerichts: Wer ein Schriftstück nicht lesen könne, dürfe es eben nicht unterschreiben.

Das Gericht wies mit seinem Urteil (Az. 7 Sa 167/05) die Anfechtungsklage eines Arbeitnehmers als unbegründet ab. Der Mann hatte einen Auflösungsvertrag mit seinem Arbeitgeber geschlossen, später die Vereinbarung aber mit der Begründung angefochten, er habe seine Lesebrille nicht zur Hand gehabt und daher den Text nicht lesen können.

Das LAG sah für eine Anfechtung allerdings keinen Grund. Der Kläger sei nicht anders zu behandeln als etwa ein Ausländer, der der deutschen Sprache nicht mächtig sei. Auch dieser könne eine Vereinbarung nicht mit dem Hinweis für ungültig erklären, er habe den Text nicht lesen können. (mf)

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