Unternehmer entscheidet über Werbemittelbedarf

24.02.2000

Ein Unternehmer, der mit individuellen Werbeaufdrucken versehene Zündholzschachteln vertreibt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Besteller über ihren Bedarf an solchen Werbemitteln zu beraten. Damit wurde die Klage eines Werbemittel-Unternehmens gegen einen Besteller stattgegeben, der 100.000 Zündholzschachteln in Auftrag gegeben hatte, später aber behauptete, dass selbst 10.000 Zündholzschachteln noch zu viel gewesen wären und dass der Vertreter ihn über die benötigte Anzahl dieser Werbemittel hätte aufklären müssen. Dieser Argu- mentation widersprach das Gericht. Dem Abnehmer solcher Werbemittel obliegt es im Rahmen seiner unternehmerischen Vorstel- lungen, alleine zu entscheiden, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang er für seinen Betrieb Werbung betreiben will. Die Verantwortung dem Lieferanten des Werbemittels zu überbürden, hätte eine unter den gegebenen Umständen nicht zu rechtfertigende Verschiebung des Unternehmens-Risikos zur Folge (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 22 U 42/98). (jlp)

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