Geschäftsschädigendes Verhalten

Unternehmer muss Konkurrenten Detektivkosten ersetzen

07.12.2009
Wer einen Wettbewerber in unlauterer Weise behindert, löst einen Schadensersatzanspruch aus.

Wer einen Wettbewerber nach § 4 Nr. 10 UWG unlauter behindert, löst einen Schadensersatzanspruch aus, zu dem auch die Detektivkosten gehören. Darauf verweist die Hamburger Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Karin Scheel-Pötzl von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe vom 23.09.2009 Az.: 6 U 52/09.

Die Parteien, zwei u.a. im Rhein-Neckar-Raum tätige Plakatierungsunternehmen, sind Wettbewerber. Der Kläger verdächtigte den Beklagten, systematisch Plakate abzuhängen und zu beschädigen, die der Kläger aufgehängt hatte; er hatte in der Vergangenheit bereits einen entsprechenden Verbotstitel erwirkt. Um seinen Verdacht belegen zu können, schaltete er eine Detektei ein, die den Beklagten observierte und bei ihm einen Mitarbeiter als Praktikanten einschleuste. Dieser trug einen GPS-Sender bei sich und begleitete den Beklagten bei der Plakatierung. Bei der Observation, für die die Detektei auch GPS-Sensoren am Aufstellort von Plakaten einsetzte, stellte sie mehrere Aktionen des Beklagten fest, in denen er Plakate des Klägers abhängte, in der Nähe ablegte und dort selbst Plakate aufhängte.

Der Kläger verlangte nun vom Beklagten Ersatz der Detektivkosten in Höhe von ca. 32.000 Euro. Das Landgericht hat der Klage teilweise in Höhe von ca. 16.000 Euro stattgegeben, auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht diesen Betrag auf ca. 11.000 Euro reduziert.

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe führt aus, dass der Kläger dem Grunde nach Detektivkosten verlangen kann, betont Scheel-Pötzl.

Das Abhängen fremder Plakate stellt eine unlautere Behinderung des Wettbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG dar und löst einen Schadensersatzanspruch aus, zu dem auch die Detektivkosten gehören.

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