Unternehmerhaftung

07.09.1998

Solange eine als GmbH gegründete Firma nicht ins Handelsregister eingetragen ist, haften die Gesellschafter für die Schulden des Start-up- Unternehmens.Konkret ging es in der Praxis um einen Fall, bei dem eine sogenannte Vorgesellschaft bereits in der Gründungsphase in finanzielle Turbulenzen geriet. Sieben Monate lang blieben die Jungunternehmer der Zusatzversorgungskasse Versicherungsbeiträge in Höhe von 52.000 Mark schuldig. Mangels Masse konnte nach dem Konkurs der Betrag nicht beglichen werden. Bitter für die Existenzgründer: Sie mußten die dicke Finanzkröte schlucken (Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 10 AZR 908/94). (god)

Zur Startseite