Unveränderte Rechtslage

26.08.1999

Privat genutzte Computer sollen auch in Zukunft von Rundfunkgebühren ausgeschlossen sein. Darauf wies vor kurzem der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, der gleichzeitig Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, hin. Nach den Worten des Politikers werde im Moment mit falschen Informationen im Internet gezielt Unsicherheit erzeugt. Computer, die über eine TV-Karte Fernsehprogramme empfangen könnten, müßten zwar wie herkömmliche Fernsehgeräte behandelt werden. Da in nahezu jedem Haushalt jedoch ein TV-Gerät stehe, gelte der Computer in diesem Fall als gebührenfreies Zweitgerät. Bereits vor einem Jahr wurden von den Ländern auch Computer im gewerblichen und öffentlichen Bereich bis Ende 2003 von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. (ud)

Zur Startseite