Das unverlangte Senden von Werbematerial an einen privaten E-Mail-Anschluß ist wettbewerbswidrig. Mit dieser Entscheidung schloß sich das Gericht bereits den Urteilen an, die unverlangte Werbung per BTX oder per Telefax verboten hatten.Die Zulässigkeit unverlangter E-Mail-Werbung würde schnell zum Zusammenbruch der elektronischen Post führen.
Die E-Mail-Rechner wären überfordert und private wie geschäftliche Briefe gingen in einem Meer von Reklame unter (Aktenzeichen: Landgericht Traunstein, Az.: 2 HKO 3755/97). (jlp)