Hagel, Sturm und Überschwemmung

Unwetterschäden - was zahlt die Versicherung?

27.07.2012
Gebäude-, Hausrat- und Kasko-Versicherungen springen ein - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Schäden, die durch Gewitter, Sturm und Hagel entstehen, müssen umgehend der Versicherung gemeldet werden.
Schäden, die durch Gewitter, Sturm und Hagel entstehen, müssen umgehend der Versicherung gemeldet werden.


Wenn es heftig stürmt sind vollgelaufene Keller, verbeulte Autos, abgeknickte Bäume die üblichen Begleiterscheinungen. Wer kommt nun für diese Schäden auf? Nach Auskunft der Arag-Experten werden beispielsweise Sturmschäden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen, bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 km/h erreicht.

Wohngebäudeversicherung

Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser-, Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert - wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. Arag-Experten weisen darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung benötigt. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist dabei in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt: In Gebieten, in denen es häufiger stürmt, ist es einfach teurer, sich gegen Sturmschäden zu versichern.

Elementarschaden-Versicherung

Neben Hagel, Sturm und Überschwemmungen ist zunehmend Starkregen die Ursache für Wasserschäden in erheblichem Umfang. Schäden durch eindringendes Wasser zum Beispiel direkt durch Starkregenfälle oder durch einen Rückstau von innen über die Kanalisation sind jedoch von der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt. Hierzu bedarf es einer ergänzenden Elementarschaden-Versicherung; sie gilt neben Überschwemmung auch für Gefahren wie Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen. Zu achten ist laut Arag-Experten vor allem auf die Absicherung des Rückstaus, denn diese Leistung ist noch nicht in allen Policen enthalten.

Hausratversicherung

Neben Standardleistungen wie beispielsweise Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt sie auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat mitversichert, wenn das Dach durch den Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster - und Türscheiben und Glasdächern - einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

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