UPDATE: Bertelsmann trennt sich von Sony-BMG-Beteiligung

05.08.2008

(NEU: Hintergrund, Details)

Von Martin Rapp

DOW JONES NEWSWIRES

GÜTERSLOH (Dow Jones)--Die Bertelsmann AG zieht sich aus dem Verkauf von Musik-CDs zurück und beschränkt sich im Musikgeschäft zukünftig auf die Verwertung von Urheberrechten. Das Unternehmen trennt sich dazu von ihrer 50-prozentigen Beteiligung am Musik-Joint-Venture Sony BMG. Wie der Gütersloher Medienkonzern am Dienstag mitteilte, übernimmt Sony Corp die Bertelsmann-Anteile und wird das Musikunternehmen künftig unter dem Namen Sony Music Entertainment Inc führen.

Die Transaktion hat ein Volumen von 1,2 Mrd USD. Bertelsmann erhält für seinen Anteil an Sony BMG 900 Mio USD und dazu noch den Anteil von 300 Mio USD an den Barmittelbeständen des Joint Ventures.

Bertelsmann übernimmt von Sony BMG im Zuge der Transaktion ausgesuchte Kataloge von Musikrechten. Sie umfassen die Werke von mehr als 200 europäischen Künstlerinnen und Künstlern. Der Vertrieb der Kataloge läuft weiterhin über Sony Music. Damit möchte Bertelsmann "mit der starken und gut eingeführten Marke BMG" mit der Musiknutzung verdienen, so Bertelsmann-Finanzvorstand Thomas Rabe. Die übernommenen Musikrechte hatten nach Angaben von Sony einen Umsatzanteil von weniger als 1% oder rund 20 Mio USD im Jahr 2007.

Mit dem Aufkommen neuer Technologien haben traditionelle Plattenlabels mit sinkenden CD-Verkaufszahlen zu kämpfen. Kunden laden zunehmend mehr Titel aus dem Internet herunter und bezahlen dafür weniger oder, bei illegalem Vorgehen, gar nichts. Auch die Zahl der gebrannten CDs hat die Umsätze der Industrie in den vergangenen Jahren zurückgehen lassen.

Sony BMG hatte im Geschäftsjahr 2007/08 (31. März) einen Umsatz von 3,93 Mrd USD sowie einen Vorsteuergewinn von 257 Mio USD verbucht.

Sony BMG Music Entertainment war im Jahr 2004 aus der Fusion von Sony Music Entertainment Inc mit der Bertelsmann-Musiksparte BMG entstanden. Die beiden Konzerne hatten für das Joint Venture zunächst eine Laufzeit von fünf Jahren vereinbart. Sony und Bertelsmann verfügten jeweils über das Vorkaufsrecht auf die Anteile des Partners.

Webseiten: http://www.bertelsmann.com http://www.sonybmg.de -Von Martin Rapp, Dow Jones Newswires; +49 (0) 69 29725 104; unternehmen.de@dowjones.com DJG/mmr/cbr

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