Alternativtinten

UPDATE! Brother erwirkt einstweilige Verfügung gegen Geha und Pelikan

17.09.2008
Der Druckerhersteller Brother hat vor dem Landgericht Düsseldorf zwei einstweilige Verfügungen gegen die Supplies-Hersteller Geha und Pelikan erwirkt.

Der Druckerhersteller Brother hat vor dem Landgericht Düsseldorf zwei einstweilige Verfügungen gegen die Supplies-Hersteller Geha und Pelikan erwirkt. Die beiden Unternehmen dürfen bis auf weiteres einen Teil ihrer zu Brother-Geräten kompatiblen Tintenpatronen nicht mehr verkaufen.

In einer Pressmitteilung heißt es, Geha und Pelikan hätten Brother-eigene Gebrauchsmusterschutzrechte (sogenannte "kleine Patente") verletzt. Die Düsseldorfer Richter gaben damit zwei von vier Anträgen des Druckerherstellers Recht. Im Juni 2008 beschuldigte Brother insgesamt vier Patronen-Hersteller der Rechteverletzung. Daraufhin stellten zwei den Vertrieb entsprechender Produkte ein. Geha und Pelikan verkauften die Produkte jedoch weiter, weshalb Brother den Rechtsweg einschlug. Bisher ist nicht bekannt, um welche Patronen-Modelle es sich genau handelt.

Geha und Pelikan haben das Recht auf Revision.

UPDATE! Mittlerweile hat Geha zum Urteil Stellung genommen. Grund der rechtlichen Auseinandersetzung seien zwei von Brother angemeldete Gebrauchsmuster für deren "LC 1000"- und "LC 970"-Patronen. Dabei handele es sich um Gebrauchsmuster, die auf eine bestimmte Ausführung von Haltenuten beziehungsweise auf - so Geha - "triviale" geometrische Merkmale der Tintenendstandsanzeige gerichtet seien.

Geha hat nach eigenen Angaben gegen die beiden erteilten Gebrauchsmuster Löschungsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingelegt. Dabei macht der Hersteller geltend, dass den Gebrauchsmustern weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liege. Geha sei zuversichtlich, dass die beiden Gebrauchsmuster gelöscht werden. Das Gericht sei in zwei Fällen der Argumentation von Geha gefolgt und habe den Antrag Brothers zurückgewiesen. In zwei weiteren Fällen wurde der Antrag zugelassen, das heißt contra Geha entschieden und eine einstweilige Verfügung erlassen. Dieser Entscheid sei aber nicht definitiv und werde von Geha angefochten. Man werde sich gegen Brother mit allen gebotenen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.

Unabhängig von der aktuellen Entscheidung werden die betroffenen Produkte laut Geha bereits in einer veränderten Ausführung hergestellt. Dadurch vermeide man jegliche Unterbrechungen der Auslieferung der Patronen. Es gehöre zu Gehas Prinzipien, geistiges Eigentum Dritter zu respektieren und bei der Produktentwicklung eigene technische Lösungen umzusetzen.Man betreibe einen hohen Aufwand, um Patentverletzungen generell auszuschließen.

(bb)

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