UPDATE: Deutsche Telekom muss Zugang zu Leerrohren gewähren

23.01.2008
(NEU: Stellungnahme der Deutschen Telekom und von Verbänden)

(NEU: Stellungnahme der Deutschen Telekom und von Verbänden)

FRANKFURT (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom AG muss ihren Wettbewerbern beim Zugang zur "letzten Meile" auch den Zugang zu Leerrohren gewähren. Eine entsprechende Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur wurde nach Angaben der Behörde am Mittwoch vom Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren bestätigt.

Ein Eilantrag der Deutschen Telekom AG gegen die im Juni vergangenen Jahres von der Bundesnetzagentur erlassene Verfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung sei in den wesentlichen Kernpunkten abgelehnt worden, teilte die Bundesnetzagentur mit.

Die Regulierungsverfügung der Behörde sieht vor, dass die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern bei der Zugangsgewährung zur "letzten Meile" auch den Zugang zu ihren Kabelleerrohren bzw. - falls freie Leerrohr-Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen - auch zu unbeschalteter Glasfaser gewähren muss. Damit sollten Wettbewerber in die Lage versetzt werden, ebenso eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufbauen zu können wie es die Deutsche Telekom mit dem VDSL-Ausbau derzeit macht.

Die Deutsche Telekom hält die Entscheidung nicht für sehr investitionsfreundlich. "Wir hätten es begrüßt, wenn das Gericht einen stärkeren Schutz der Investitionen befürwortet hätte," sagte ein Unternehmenssprecher Dow Jones Newswires. So würden die Investitionen der Deutschen Telekom in das Glasfasernetzwerk nicht ausreichend berücksichtigt.

Zudem hält der Telekom-Sprecher das Argument der Wettbewerber, der Zugang zu den Kabelkanälen hindere sie am Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes, für ein "Scheingefecht".

Die Wettbewerber der Deutschen Telekom begrüßen dagegen die Gerichtsentscheidung. "Dass der Wettbewerb ausdrücklich auch Zugang zum schnellen VDSL-Netz erhalten soll, ist lobenswert," wird der Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) in einer Mitteilung vom Mittwoch zitiert. Der BREKO vertritt nach eigenen Angaben die Festnetzwettbewerber der Telekom.

Auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßt die Gerichtsentscheidung. Damit sei der richtige Regulierungsansatz der Bundesagentur bestätigt worden, sagte ein Verbandssprecher. Die bewährten Regulierungsmechanismen, die sich auf die letzte Meile beziehen, würden auch auf VDSL übertragen.

Branchenbeobachter gehen davon aus, dass nun die Verhandlungen zwischen der Deutschen Telekom und interessierten Wettbewerbern zur Leerrohrnutzung weitergeführt werden. Dabei geht es neben Fragen der technischen Umsetzung auch um die Nutzungsentgelte und Investitionsentscheidungen.

Webseiten: http://www.bundesnetzagentur.de/ http://www.deutsche-telekom.com/ http://www.brekoverband.de/ -Von Dorothee Tschampa, Dow Jones Newswires; +49 (0)69 29725 102; dorothee.tschampa@dowjones.com DJG/dct/bam

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