UPDATE: EU-Gericht bestätigt Millionenbuße für Deutsche Telekom

10.04.2008
(Neu: Reaktion Kommission, VATM, mehr Details)

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LUXEMBURG (Dow Jones)--Die Deutsche Telekom hat ihre Klage gegen ein von der Europäischen Kommission verhängtes Bußgeld in Höhe von 12,6 Mio EUR verloren. Das Europäische Gericht erster Instanz (EuGeI) bestätigte am Donnerstag die Entscheidung der Kommission von Mai 2003, dass die Deutsche Telekom damals seit über fünf Jahren ihre marktbeherrschende Stellung für den Zugang zum Teilnehmeranschluss missbraucht hatte. Das Unternehmen kann innerhalb von zwei Monaten gegen das Urteil einen auf Rechtsfragen beschränkten Widerspruch beim Europäischen Gerichtshof einlegen.

Die Europäische Kommission begrüßte das Urteil als "sehr wichtig" für den Telekomsektor. Das Gericht habe bestätigt, dass dominante Netzbetreiber verpflichtet seien, Wettbewerbern Zugang zu ihren Netzen zu gewähren und dem nicht durch eine spezielle Preispolitik entgehen könnten, sagte der Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

"Das ist ein gutes Urteil für einen fairen Wettbewerb", kommentierte der Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), Jürgen Grützner, die Entscheidung des EuGH. "Wettbewerbsbehinderung darf sich nicht lohnen", sagt er. "Die Telekom sollte Hinweise auf Wettbewerbsverstöße ihrerseits von vornherein ernst nehmen - auch wenn sie von Konkurrenzunternehmen kommen", so Grützner.

Die Kommission hatte das Bußgeld verhängt, weil die Telekom ihren Konkurrenten höhere Entgelte für den direkten Zugang zum Telefonfestnetz berechnet hatte als ihren eigenen Endkunden. Das Gericht erklärte in seinem Urteil, zum Zeitpunkt der Kommissionsentscheidung habe es in Deutschland neben dem Festnetz der Deutschen Telekom keine andere Infrastruktur gegeben, die Wettbewerbern einen nachhaltigen Markteintritt für Endkunden-Zugangsdienste erlaubt hätte. Die geringen Marktanteile von Konkurrenten der Deutschen Telekom zeugten davon, wie die Deutsche Telekom durch ihre Preispolitik die Entwicklung des Wettbewerbs auf diesen Märkten behindert habe. (T-271/03)

Webseite: http://curia.europa.eu DJG/ang

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