UPDATE: EuGH erklärt EU-Roamingverordnung für rechtmäßig

08.06.2010
(NEU: Stellungnahme Telekom)

(NEU: Stellungnahme Telekom)

LUXEMBURG (Dow Jones)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Roamingverordnung für rechtmäßig erklärt. Die Europäische Kommission habe das Recht gehabt, Obergrenzen für die Gebühren festzulegen, die Mobilfunkbetreiber ihren Kunden für das Nutzen ausländischer Mobilfunknetze in Rechnung stellen, entschied der EuGH am Dienstag. Die Verordnung stehe im Einklang mit dem europäischen Binnenmarkt.

Die Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, Telefonica 02 und Orange hatten gegen die Verordnung geklagt. Die EU habe unzulässig in den freien Markt eingegriffen. Seit Einführung der Verordnung 2007 sind die Gebühren für mobile Gespräche in ausländischen Handynetzen deutlich gesenkt worden.

"Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts", sagte ein Sprecher der Deutschen Telekom AG am Dienstag zu Dow Jones Newswires. Zu den finanziellen Auswirkungen der Gerichtsentscheidung auf den Ex-Monopolisten wollte er sich nicht äußern.

Webseite: http://curia.europa.eu -Von Mike Gordon, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 104, unternehmen.de@dowjones.com (Matthias Karpstein hat zu diesem Bericht beigetragen). DJG/DJN/has/brb Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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