UPDATE: FMC wehrt sich gegen Verkaufsverbot für Dialysegerät

07.04.2008
FRANKFURT (Dow Jones)--Der Dialyse-Anbieter Fresenius Medical Care (FMC) will die jüngste Niederlage im Patentrechtsstreit mit dem Wettbewerber Baxter International nicht hinnehmen und in Berufung gehen. Ein Sprecher des Unternehmens aus Bad Homburg sagte am Montagmorgen auf Anfrage, man gehe angesichts früherer Jury-Entscheidungen vor US-Gerichten und der Haltung des US-Patentamtes nicht davon aus, dass das Urteil vom Freitag wirksam werde.

FRANKFURT (Dow Jones)--Der Dialyse-Anbieter Fresenius Medical Care (FMC) will die jüngste Niederlage im Patentrechtsstreit mit dem Wettbewerber Baxter International nicht hinnehmen und in Berufung gehen. Ein Sprecher des Unternehmens aus Bad Homburg sagte am Montagmorgen auf Anfrage, man gehe angesichts früherer Jury-Entscheidungen vor US-Gerichten und der Haltung des US-Patentamtes nicht davon aus, dass das Urteil vom Freitag wirksam werde.

Das Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien hatte FMC am Freitag untersagt, ihr absatzstarkes Hämodialyse-Gerät 2008K ab dem nächsten Jahr mit der bisher verwendeten Touchscreen-Benutzeroberfläche weiter in den USA zu vertreiben. Für die Zeit ab November 2007 sprach das Gericht Baxter Lizenzzahlungen zu, die sich je verkaufter Maschine auf 10% des Verkaufspreises und für Verbrauchsmaterial auf 7% belaufen.

Die Auseinandersetzung zwischen Baxter und FMC geht bis in das Jahr 2003 zurück. In einem ersten Urteil vor zwei Jahren hatte Baxter eine Niederlage kassiert. Die Jury des zuständigen Bezirksgerichts erklärte seinerzeit die Baxter-Patente für unwirksam und gewährte den beantragten Verkaufsstopp nicht.

Laut FMC konnte Baxter im vergangenen Oktober mit 14,3 Mio USD nur einen Bruchteil seiner Entschädigungsforderungen durchsetzen. Am vergangenen Freitag nun sei Baxter mit dem Versuch gescheitert, eine Neubestimmung der Entschädigungssumme und ein neues Verfahren in dem Streit durchzusetzen. Lediglich mit der bisherigen Touchscreen-Bedienoberfläche habe die zuständige Richterin den Vertrieb der 2008K in den USA untersagt.

Sollte das Urteil wider Erwarten Bestand haben, ist Fresenius nach eigener Darstellung darauf vorbereitet, das Gerät auch mit einer alternativen Benutzeroberfläche zu verkaufen. Das Unternehmen erwartet aber, dass es vor der Berufungskammer am US-Bundesgericht Recht bekommt.

Vorstandsvorsitzender Ben Lipps verwies darauf, dass auch das US-Patentamt in einer Neubewertung alle aus den Patenten abgeleiteten Ansprüche für unwirksam erklärt habe: "Wir sind daher zuversichtlich, dass die Berufungskammer die Patente für ungültig erklären wird". Eine "nennenswerte Beeinträchtigung unseres Geschäfts in Nordamerika" sei nicht zu erwarten.

Laut Mitteilung der Anwaltskanzlei Bell, Boyd & Lloyd, die Baxter in dem Fall vertritt, kommt das Gerät 2008K in den USA auf einen Marktanteil von 90%. Im ersten Quartal trug die 2008K nach FMC-Angaben erheblich zum 17-prozentigen Umsatzwachstum des Konzerns mit Dialyseprodukten in den USA bei.

Angaben zu genauen Verkaufszahlen des Gerätes macht das Unternehmen nicht. Laut Mitteilung legte das Bundesbezirksgericht im vergangenen Oktober bei Festlegung der Entschädigungssumme für einen Zeitraum von vier Jahren für die USA einen Umsatz von mehr als 2 Mrd USD mit Hämodialyse-Geräten und Verbrauchsmaterial zugrunde.

Die Fresenius-Aktie eröffnete am Montagmorgen mit einem Abschlag von 1,5%. Händler bezeichneten das Gerichtsurteil in ersten Einschätzungen als negativ.

Webseiten: http://www.fmc-ag.de/ http://www.baxter.com/ http://www.bellboyd.com/ -Von Olaf Ridder, Dow Jones Newswires; +49 (0)69 - 29725 111, unternehmen.de@dowjones.com DJG/rio/nas/jhe

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