UPDATE: Gericht weist Klage gegen ThyssenKrupp-Entsenderecht ab

02.07.2007
(NEU: Eintragung ins Handelsregister, Urteilsbegründung, Hintergrund)

(NEU: Eintragung ins Handelsregister, Urteilsbegründung, Hintergrund)

Von Andreas Heitker

Dow Jones Newswires

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die ThyssenKrupp AG kann die umstrittenen Sonderrechte der Krupp-Stiftung im Aufsichtsrat nun doch umsetzen. Das Landgericht Essen wies am Montag eine Klage gegen das so genannte Entsenderecht ab, das bereits im Januar von der Hauptversammlung beschlossen, bislang aber nicht wirksam geworden war. Das Gericht gab zugleich einer Beschwerde statt, mit der ThyssenKrupp gegen die noch nicht erfolgte Eintragung der Sonderrechte in das Handelsregister vorgegangen war.

Ein Sprecher des Landgerichts sagte am Montag, das Registergericht in Essen sei nun angewiesen worden, die Eintragung vorzunehmen. Bislang konnte ThyssenKrupp die HV-Beschlüsse lediglich in Duisburg, nicht aber in Essen eintragen lassen. Grund war die bisher noch anhängende Klage gegen das Entsenderecht. Da ThyssenKrupp mit Duisburg und Essen zwei Unternehmenssitze hat, muss der Konzern Satzungsänderungen auch in beiden Städten ins Handelsregister eintragen lassen, damit sie wirksam werden.

Das Entsenderecht sichert dem Hauptaktionär von ThyssenKrupp, der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, künftig drei Aufsichtsratsmandate fest zu. Eine entsprechende Satzungsänderung war im Januar von den Aktionären des Konzerns nach heftiger Diskussion gebilligt worden. Die Stiftung hält mittlerweile 25,1% der ThyssenKrupp-Aktien. Mit dem Ausbau ihrer Rechte gilt die Stiftung mittlerweile auch als Schutzwall gegen eine mögliche Übernahme von ThyssenKrupp.

Der DAX-Konzern begrüßte am Montag die Entscheidung des Landgerichts Essen. Ein ThyssenKrupp-Sprecher sagte, das Unternehmen sehe durch den Spruch seine Rechtsauffassung bestätigt.

Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dreier Riedel, die die Klage beim Landgericht Essen eingereicht hatte, kündigte am Montag allerdings an, Berufung gegen den Richterspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Anwalt Peter Dreier sagte zu Dow Jones Newswires, er sehe weiterhin gute Chancen, das Verfahren zu gewinnen. Es gehe darum, die Vereinbarkeit des Entsenderechts mit dem Europarecht zu überprüfen. Dies sei eine Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes.

Das Landgericht Essen hatte zuvor darauf verwiesen, dass das Entsenderecht vom deutschen Aktienrecht ausdrücklich normiert sei und auch nicht gegen europäisches Recht verstoße. Die Sonderrechte würden nämlich nur durch die Hauptversammlung, eines Unternehmens und nicht durch staatliche Gewalt oder ein Gesetz eingeräumt.

Auch scheine eine Bevorzugung der Stiftung gerechtfertigt, hieß es in der Urteilsbegründung. Denn nach ihrer Satzung habe die Stiftung auf die Einheit der AG und den Erhalt des Unternehmens hinzuwirken. Sie sei damit mehr als jeder andere Aktionär dem Wohl des Konzerns verpflichtet. Die strittige Satzungsänderung könne sich also nicht zum Schaden des Unternehmens auswirken. Webseiten: http://www.thyssenkrupp.de

http://www.lg-essen.nrw.de

http://www.dreier-riedel.de

-Von Andreas Heitker, Dow Jones Newswires, +49 (0)211 13872 14,

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