UPDATE: Keine UMTS-Steuererstattung für Mobilfunkanbieter

26.06.2007
(NEU: Details, Hintergrund)

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LUXEMBURG (Dow Jones)--Die europäischen Mobilfunkbetreiber müssen die Hoffnung auf eine Milliarden-Steuererstattung für ihre teuren UMTS-Lizenzen fahren lassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Dienstag, dass die Vergabe der Konzessionen durch die Regierungen in den Jahren 2000 und 2001 kein mehrwertsteuerpflichtiger Vorgang war. Mobilfunker aus Großbritannien und Österreich, unter ihnen T-Mobile und Vodafone, hatten auf mehr als 5 Mrd EUR Vorsteuerabzug geklagt.

Der EuGH befand, dass die Zuteilung der Lizenzen für den multimediafähigen Mobilfunkstandard der dritten Generation keine wirtschaftliche Tätigkeit war und somit nicht der Mehrwertsteuer unterlag. Die nationalen Behörden, denen die Vergabe oblag, hätten vielmehr eine "Kontroll- und Regelungstätigkeit" ausgeübt. Das Urteil gilt als Präzedenzfall für die Branche, die damals europaweit 109 Mrd EUR für die UMTS-Konzessionen bezahlt hatte. Die darauf basierenden Mobilfunkangebote kamen nur schleppend auf den Markt, und bis heute wurden die Kosten nicht wieder eingespielt.

Der Fall war von nationalen Gerichten vor den EuGH gebracht worden. In Großbritannien hatten acht Mobilfunker auf Steuererstattung von insgesamt 3,35 Mrd GBP geklagt. Sie hatten dort seinerzeit Lizenzen für zusammen 22,5 Mrd GBP (rund 38 Mrd EUR) ersteigert. In Österreich, wo fünf Anbieter vor Gericht zogen, ging es um 140 Mio EUR, die sie vom Finanzamt zurückforderten. Bei der UMTS-Versteigerung in der Alpenrepublik hatte die öffentliche Hand rund 830 Mio EUR eingenommen.

Die Unternehmen vertraten die Ansicht, die Staaten hätten als Wirtschaftssubjekte gehandelt, und die Auktionen seien ein steuerpflichtiges marktwirtschaftliches Geschäft und kein steuerfreier hoheitlicher Akt gewesen. Zu den Klägern zählten außerdem die France-Telecom-Tochter Orange, die inzwischen von Telefonica übernommene mmO2, der zum Hongkonger Mischkonzern Hutchison Whampoa gehörende Anbieter 3G und die Mobilcom Austria.

In Deutschland hatten die Mobilfunker keine eigenen Klagen unternommen, sondern den Ausgang des EuGH-Verfahrens abwarten wollen. Hier waren im Jahr 2000 sechs UMTS-Lizenzen für rund 51 Mrd EUR versteigert worden. Nur vier davon werden aber genutzt, und zwar von T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2. Mobilcom und die Group 3G, ein Konsortium aus Telefonica und der finnischen Sonera, mussten aufgeben. Eine Sprecherin von T-Mobile sagte, man nehme das Urteil zur Kenntnis und prüfe die Begründung. Über mögliche weitere juristische Schritte könne man jetzt noch nichts sagen.

Webseiten: http://www.curia.europa.de

-Von Stefan Paul Mechnig, Dow Jones Newswires, ++ 49 (0) 211 - 13 87 213,

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