Urheberrecht: der "Zweite Korb"

25.09.2003
Am Dienstag, 16. September, fand in München die Auftaktveranstaltung zum so genannten "Zweiten Korb" der Neuregelung des Urheberechts statt. Spitzenvertreter der Verwertungsgesellschaften und der Industrie diskutierten ihre kontroversen Einstellungen.

Zum 13. September ist der sogenannte "Erste Korb" des neuen Urheberrechtsgesetzes in Kraft getreten. Unter anderem untersagt das Gesetz das Kopieren von illegal erworbener Software und Musikstücken. Damit müssen alle Programme, die einen Kopierschutz aushebeln, aus den Regalen verschwinden. Die Verwertungsgesellschaften und auch die Industrie sind bemüht, den zweiten Teil der Urheberrechtsreform so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Nur wenige Tage nach In-Kraft-Treten des ersten Teils fand in München die Auftaktveranstaltung zum "Zweiten Korb" des neuen Urheberrechtsgesetzes statt.

In dieser Veranstaltung nahmen Spitzenvertreter der Verwertungsgesellschaften und der Industrie eine Bestandsaufnahme des zurzeit gültigen Rechts vor und diskutierten Überlegungen zum weiteren Regelungsbedarf.

Der erste Korb konnte nur deshalb so schnell auf den Weg gebracht werden, weil wichtige und strittige Punkte ausgeklammert wurden. Diese Punkte sollen nun mit einem zweiten Gesetz geklärt werden.

In einem Punkt sind sich beide Parteien einig: Das alte Urheberrecht stammt aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts, und die darin getroffenen Vereinbarungen sind nicht mehr zeitgemäß. Das geistige Eigentum der Urheber wollen auch beide Parteien geschützt sehen. Doch in Bezug auf die Höhe der Vergütungen klaffen die Ansichten beider Interessensgruppen weit auseinander.

Beispiel Drucker

Während beispielsweise die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von 10 Euro auf jeden Drucker (20 Euro bei Farbtüchtigkeit) für angemessen halten, lehnt die Industrie eine Abgabe auf Drucker ganz ab. Ihre Argumentation: Mit einem Drucker allein lässt sich gar nichts kopieren. Erst in Verbindung mit einem PC und einem Scanner sind Kopien möglich. Die Verwertungsgesellschaften dagegen wollen jedes einzelne Glied der "Kopierkette" (Scanner, PC und Drucker) mit einer Abgabe belegen. Vergessen wurden wahrscheinlich die Verbindungskabel, aber bei dem Einfallsreichtum der Verwertungsgesellschaften dürfte das nur eine Frage der Zeit sein, bis ein findiger Mitarbeiter auf diese Idee kommt.

In ihrer Auftaktrede zur Veranstaltung kritisierte selbst Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die hohen Forderungen der Verwertungsgesellschaften: "Wo beispielsweise ein Drucker nur noch 50 Euro und weniger kostet, kann man ihn nicht mit fünf Euro für die Urheber belasten", sagte sie. "Denn sonst bestellen die Verbraucher ihn demnächst in Ländern, wo es diese Abgabe nicht gibt - diese Verbraucherflexibilität ist auch eine Folge der neuen Technik", führte Zypries weiter aus. Ihrer Meinung nach sollten sich die Verwertungsgesellschaften recht bald auf solche ökonomischen Tatsachen einstellen. Für den Handel ist diese Aussage besonders wichtig, denn wenn die Verbraucher im Ausland kaufen, muss der Fachhandel weitere Einbußen in Kauf nehmen.

Einen sofortigen Ausstieg aus der Geräteabgabe lehnt die Ministerin jedoch strikt ab. "Ein solcher Systemwechsel braucht Zeit und einen längeren Vorlauf", so Zypries, und weiter: "Einen Rest an Vergütungen wird es auch dann geben, wenn die DRMSysteme (Digital Right Management) flächendeckend arbeiten. Denn nicht alles wird sich schützen lassen. Dazu gehört beispielsweise das, was jetzt schon im Umlauf ist. Und außerdem kann man niemanden zwingen, sein geistiges Eigentum in irgendeiner Art und Weise zu verschlüsseln."

ComputerPartner-Meinung

Das bisherige Gesetz zum Urheberrecht ist zweifellos nicht mehr zeitgemäß. Aber wie immer, wenn es um große Summen Geld geht, klaffen die Vorstellungen der einzelnen Interessengruppen weit auseinander. Es kann nicht sein, dass beispielsweise nach dem Gießkannenprinzip für Drucker ein zehnprozentiger Aufschlag eingeführt werden soll, obwohl das Gerät in vielen Fällen nie für die Reproduktion fremder Texte und Bilder eingesetzt wird. Und solange keine europäische Einigung erzielt wird, müssen die Verwertungsgesellschaften Abstriche hinnehmen. Denn sonst würden die Verbraucher im Ausland kaufen, und der deutsche Handel stünde außen vor. (jh)

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