Urheberrecht: Keine legalen Kopien von illegal erworbenen Daten

07.07.2003
Letzten Donnerstag hat das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts den Deutschen Bundestag passiert. Mit fast halbjähriger Verspätung werden die EU-Richtlinien damit in einer ersten Phase umgesetzt. Generell verboten wird mit dem neuen Gesetz die Vervielfältigung von Raubkopien, zum Beispiel von Musik oder Filmen aus dem Internet für den privaten Gebrauch. Software, die einen Kopierschutz bei CDs oder DVDs umgeht, wie beispielsweise CloneCD oder DCS, bleibt erlaubt und braucht nicht aus den Regalen entfernt werden. Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt, zeigt sich zufrieden. "Das neue Urheberrechtsgesetz ist ein wichtiger Schritt für den Schutz geistigen Eigentums in Deutschland", erklärt er. Das Gesetz führe zu einer wichtigen Klarstellung: Dass aus illegalen Musikangeboten, zum Beispiel aus dem Internet, keine legalen Kopien angefertigt werden dürfen, führt er weiter aus. Wirklich kritische Punkte, wie das "Verbot von Umgehungen des Kopierschutzes" (Gebhardt) und das Digital Right Management, sind aber in der ersten Version des Gesetzes ausgeklammert worden. Zwar begrüsst auch der Verband der Druckerhersteller das neue Gesetz, und hofft, damit um eine Abgabe auf Drucker herumzukommen. Die Verwertungsgesellschaften -die GEMA und VG Wort - berufen sich bei ihren Forderungen auf eine veraltete Gesetzgebung aus den 60er Jahren, die sie auf digitale Geräte übertragen wollen. Sie gehen davon aus, dass PCs, Drucker und Multifunktionsgeräte grundsätzlich kopierfähig sind und unterstellen dem Anwender generell auch gleich eine Nutzung in diesem Sinne. Der Verband der Druckerhersteller hofft nun, dass durch das neue Gesetz der Anwender auf die Rechte der Urheber aufmerksam gemacht wird. Mehr dazu lesen Sie in der nächsten Ausgabe von ComputerPartner. (jh)

Letzten Donnerstag hat das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts den Deutschen Bundestag passiert. Mit fast halbjähriger Verspätung werden die EU-Richtlinien damit in einer ersten Phase umgesetzt. Generell verboten wird mit dem neuen Gesetz die Vervielfältigung von Raubkopien, zum Beispiel von Musik oder Filmen aus dem Internet für den privaten Gebrauch. Software, die einen Kopierschutz bei CDs oder DVDs umgeht, wie beispielsweise CloneCD oder DCS, bleibt erlaubt und braucht nicht aus den Regalen entfernt werden. Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt, zeigt sich zufrieden. "Das neue Urheberrechtsgesetz ist ein wichtiger Schritt für den Schutz geistigen Eigentums in Deutschland", erklärt er. Das Gesetz führe zu einer wichtigen Klarstellung: Dass aus illegalen Musikangeboten, zum Beispiel aus dem Internet, keine legalen Kopien angefertigt werden dürfen, führt er weiter aus. Wirklich kritische Punkte, wie das "Verbot von Umgehungen des Kopierschutzes" (Gebhardt) und das Digital Right Management, sind aber in der ersten Version des Gesetzes ausgeklammert worden. Zwar begrüsst auch der Verband der Druckerhersteller das neue Gesetz, und hofft, damit um eine Abgabe auf Drucker herumzukommen. Die Verwertungsgesellschaften -die GEMA und VG Wort - berufen sich bei ihren Forderungen auf eine veraltete Gesetzgebung aus den 60er Jahren, die sie auf digitale Geräte übertragen wollen. Sie gehen davon aus, dass PCs, Drucker und Multifunktionsgeräte grundsätzlich kopierfähig sind und unterstellen dem Anwender generell auch gleich eine Nutzung in diesem Sinne. Der Verband der Druckerhersteller hofft nun, dass durch das neue Gesetz der Anwender auf die Rechte der Urheber aufmerksam gemacht wird. Mehr dazu lesen Sie in der nächsten Ausgabe von ComputerPartner. (jh)

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