Urheberrecht: Kopie und Konsequenzen

Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.
Darf man Software für den Privatgebrauch kopieren? Darf man einen Kopierschutz knacken? Was gilt für Musik, was für Spiele, was für Software? Im Urheberrechtsgesetz ist all das geregelt – aber längst nicht immer eindeutig.

Seit September 2003, also schon seit knapp vier Jahren, gilt in Deutschland das neue Urheberrechtsgesetz. Die Freiheit, nahezu unbeschränkt Daten zu kopieren, ist seitdem vorbei. Vorschriften legen genau fest, was noch vervielfältigt werden darf, Verstöße stehen unter Strafe. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Musikstücken und Filmen einerseits und Computerprogrammen andererseits.

In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage verschaffen. Wir erklären Ihnen, wann eine Privatkopie zulässig ist, wem Sie die Kopie überlassen und welche Tools Sie auf keinen Fall verkaufen dürfen.

Zur Startseite