Urheberrecht: Kopie und Konsequenzen

Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.

Privatkopie zulässig…

Bei Musik und bei Filmen ist eine sogenannte Privatkopie zulässig. Der Begriff „zulässig“ ist wichtig, da es – anders als viele Anwender annehmen – kein Recht auf eine Privatkopie gibt, nur eine Duldung. Die Privatkopie ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft.

Der Gesetzestext spricht im §53 des Urhebergesetzes von „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“. Kopien sind daher nur dann zulässig, wenn Sie sie entweder selbst nutzen – zum Beispiel als Zweit-CD fürs Auto – oder an Personen weitergeben, die mit Ihnen, wie es im Rechtsdeutsch so schön heißt, „persönlich verbunden „ sind. Gemeint sind Familienangehörige und Freunde.

Beliebig groß darf der Freundeskreis jedoch nicht sein. Maximal sieben Kopien sind erlaubt, so entschied die Rechtsprechung vor einigen Jahren aus wenig nachvollziehbaren Gründen. Fest steht, dass eine Kopie zum Beispiel für Arbeitskollegen oder Schulkameraden, mit denen keine engere Verbindung besteht, nicht zum privaten Gebrauch gehört.

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