Urheberrecht: Kopie und Konsequenzen

Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.

Kopien von Software

Alles in diesem Artikel bislang zum Thema Kopierschutz und Privatkopie Gesagte gilt nicht für Computerprogramme. Die gute Nachricht: Die Frage nach der Umgehung des Kopierschutzes und die Rechtsfolgen gelten grundsätzlich nicht für Computerprogramme.

Die schlechte Nachricht: Bei Software gibt es keine Privatkopie! Erlaubt ist gemäß §69d des Urhebergesetzes lediglich eine Sicherheitskopie. Die Rechtslage ist hier nicht ganz geklärt, man darf jedoch annehmen, dass zur Erstellung einer Sicherheitskopie auch ein existierender Kopierschutz umgangen werden darf. Eine Sicherheitskopie ist jedoch immer nur eine einzelne Kopie, die nicht weitergegeben werden darf. So freizügig wie mit Filmen oder Musikdateien dürfen Sie mit Spielen oder Anwendungssoftware also nicht umgehen. Daher ist auch der Download von geknackten Computerprogrammen, beispielweise aus Internettauschbörsen, immer illegal.

Zur Startseite