Urheberrecht: Neue Regeln für Downloads und Kopien

02.01.2008
Seit dem 01.01.2008 gilt ein neues Urheberrecht. So liegen alle Rechte weiterhin beim Urheber eines Werkes. Privatkopien werden lediglich geduldet, ein Recht darauf gibt es nicht. Der Branchenverband BITKOM hat einige Tipps zum Urheberrecht zusammen gestellt.

Seit dem 01.01.2008 gilt ein neues Urheberrecht. So liegen alle Rechte weiterhin beim Urheber eines Werkes. Privatkopien werden lediglich geduldet, ein Recht darauf gibt es nicht. Der Branchenverband BITKOM hat einige Tipps zum Urheberrecht zusammen gestellt.

„Nach wie vor ist ein Musik-Mix für gute Freunde oder private Feiern erlaubt“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. „Bei illegalen Downloads im Internet hat sich die Rechtslage aber verschärft.“

Wer sich an die folgenden Regeln hält, muss aber nach Angaben des Branchenverbandes BITKOM kein schlechtes Gewissen haben. Im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Urheberrechtsabgaben enthalten, die über Verwertungsgesellschaften an Künstler oder Musikverlage fließen. Wer zu Hause CDs kopiert, zahlt also auch Geld an die Urheber. Doch unbegrenztes Kopieren ist nicht erlaubt. Der BITKOM informiert, was im Detail zu berücksichtigen ist.

Wenige Kopien sind unproblematisch: Wer Familienmitgliedern und engsten Freunden einen Musik-Mix brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf das weiter tun. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den Eigenbedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es nicht. Vor Jahren hat jedoch die Rechtsprechung maximal sieben Kopien erlaubt. Wichtig ist, dass man über die Originale verfügt oder sich diese legal besorgt hat. Ebenfalls in Ordnung ist, sich die Original-CD eines guten Freundes zu brennen.

Kopierschutz nicht umgehen: Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD gebrannt werden. Ein übliches PC-Brennprogramm erkennt normalerweise den Kopierschutz und weist den Benutzer darauf hin. Oft informiert auch der Hersteller auf der Verpackung über den Kopierschutz. Wer versucht, die Sperre bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal.

Gesundes Misstrauen bei Urlaubs-Schnäppchen: Shoppen in den Ferien ist beliebt – und nicht selten sind die Angebote besonders günstig. Da greifen Reisende gern zu und kaufen neue CDs oder DVDs. Doch sollten sie bei sehr günstigen Angeboten misstrauisch sein: Es kann sich dabei um professionelle, täuschend echt wirkende Raubkopien handeln – sie kann der Zoll ersatzlos beschlagnahmen. Wer sehr viele dieser CDs oder DVDs im Gepäck hat, steht schnell im Verdacht, damit gewerblich zu handeln – und hat dann den Staatsanwalt im Nacken.

Unrechtmäßige Vorlagen nicht weiter kopieren: Wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt, macht sich strafbar. Das gilt zum Beispiel für Kopien von kopiergeschützten Original-CDs. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen – nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Bei Filmen, die für die Kinos angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft. Denn wie sollten sie legal als DVD in Umlauf gekommen sein?

Finger weg von illegalen Downloads: Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Das hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt – das bisherige Urheberrecht war hier nicht eindeutig. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Besser genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal bieten Künstler und kommerzielle Anbieter aber Gratis-Songs zu Werbezwecken an – dann ist der Download rechtlich unbedenklich. (TecChannel/haf)

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