Urlaub trotzdem möglich

02.09.2004

Ein Arbeitgeber darf den Urlaub eines Mitarbeiters nicht deshalb ablehnen, weil er den Eingang eines Großauftrags erwartet. So lautet ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main.

Ein Wirtschaftsprüfungsassistent klagte gegen eine Unternehmensberatung. Die Firma hatte seinen Antrag auf zwei Wochen Urlaub abgelehnt. Zur Begründung hieß es: Das Unternehmen erwartet einen Großauftrag einer Bank und der Arbeitnehmer soll die Funktion des Projektleiters übernehmen.

Die Richter entschieden in einem Eilverfahren: Die Firma dürfe den Urlaubsantrag nicht mit derart pauschalen Gründen ablehnen. Weder Zeit noch Umfang des angeblich erwarteten Projekts seien definiert worden.

Az. 15 Ga 117/04

Bärbel Zöger

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