Urlaubsanspruch bleibt trotz Insolvenz bestehen

13.01.2005
Die Insolvenz eines Unternehmens hat auf den Urlaubsanspruch der Mitarbeiter keinen Einfluss. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil. Begründung: Rechtlich bestehe sowohl im Fall der Insolvenz als auch bei einer eventuellen Betriebsübernahme das bisherige Arbeitsverhältnis unverändert fort (Az.: 6 Sa 1213/02). Das Gericht gab damit der Klage einer Arbeitnehmerin statt, die den Insolvenzverwalter vergeblich gebeten hatte, ihr die restlichen Urlaubstage zu bewilligen beziehungsweise auszuzahlen. Kurz darauf wurde die Firma von einem neuen Inhaber übernommen, doch auch dieser weigerte sich, den Urlaub auszuzahlen. Das LAG befand ihren Anspruch jedoch als berechtigt, da der Insolvenzverwalter zur Urlaubsgewährung verpflichtet gewesen wäre und das Arbeitsverhältnis der Klägerin trotz des Betriebsübergangs unverändert fortbestehe. (mf)

Die Insolvenz eines Unternehmens hat auf den Urlaubsanspruch der Mitarbeiter keinen Einfluss. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil. Begründung: Rechtlich bestehe sowohl im Fall der Insolvenz als auch bei einer eventuellen Betriebsübernahme das bisherige Arbeitsverhältnis unverändert fort (Az.: 6 Sa 1213/02). Das Gericht gab damit der Klage einer Arbeitnehmerin statt, die den Insolvenzverwalter vergeblich gebeten hatte, ihr die restlichen Urlaubstage zu bewilligen beziehungsweise auszuzahlen. Kurz darauf wurde die Firma von einem neuen Inhaber übernommen, doch auch dieser weigerte sich, den Urlaub auszuzahlen. Das LAG befand ihren Anspruch jedoch als berechtigt, da der Insolvenzverwalter zur Urlaubsgewährung verpflichtet gewesen wäre und das Arbeitsverhältnis der Klägerin trotz des Betriebsübergangs unverändert fortbestehe. (mf)

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