Wirtschaftskriminalität in Unternehmen

Ursachen, Motive und Risikofaktoren

02.06.2008
Korruption, Produkt- und Markenpiraterie, Betrug, Unterschlagung oder Spionage - insgesamt die Hälfte aller deutschen Unternehmen ist betroffen.

Korruption, Produkt- und Markenpiraterie, Betrug, Unterschlagung oder Spionage - Wirtschaftskriminalität in Unternehmen kann viele Formen annehmen. Insgesamt ist etwa die Hälfte aller deutschen Unternehmen betroffen, das ergab eine Studie im Auftrag von PriceWaterhouseCoopers.

Der jährliche Gesamtschaden beträgt demnach rund 6 Milliarden Euro, wobei die individuelle Höhe des Schadens erheblich von der Größe des Unternehmens abhängt. So liegt die durchschnittliche Schadenssumme eines Großunternehmens bei 6,7 Millionen Euro.

Dem gegenüber steht, dass dieses Thema in deutschen Unternehmen immer noch vernachlässigt wird. So verfügt nur etwa jedes dritte Unternehmen über entsprechende Versicherungen, wie etwa eine Vertrauensschadenversicherung. In den Vereinigten Staaten von Amerika sind es rund 70 Prozent. Allerdings bekam nur ein Drittel der versicherten Unternehmen in Deutschland den Schaden auch ersetzt. Überdies wird laut PriceWaterhouseCoopers nur etwa jeder dritte Täter angezeigt, in Berlin und Brandenburg sind es noch weniger.

Das aktuelle "Kriminalitätsbarometer Berlin Brandenburg" zeigt, dass die Bereitschaft von Unternehmen, Straftaten überhaupt anzuzeigen, insgesamt zwar leicht ansteigt. Neben Vandalismus und Einbruchdiebstahl machen Wirtschaftsdelikte wie Korruption, Wettbewerbsverstöße und Spionage aber nur etwa 10 bis 15 Prozent der angezeigten Straftaten in der Region aus. Laut dem Berliner Tagesspiegel gehen Experten von einer 10-fach höheren Dunkelziffer in diesem Bereich aus. Knuth Thiel, der für das Kriminalitätsbarometer zuständige Mitarbeiter der IHK Frankfurt/Oder, vermutet, dass neben versicherungstechnischen Gründen auch mangelndes Vertrauen in die Kompetenz von Polizei und Strafverfolgungsbehörden die Unternehmen davon abhält, derartige Straftaten anzuzeigen. Tatsächlich wird nur etwa die Hälfte der angezeigten Täter verurteilt, denn oft ist es schwierig, den Tätern die Straftaten auch eindeutig nachzuweisen.

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