Urteil: Abmahnung bei unvollständiger Krankmeldung

20.07.2005
Eine unvollständige Krankmeldung ist zwar kein Grund für eine Entlassung, eine Abmahnung kann man sich damit aber durchaus einhandeln.

Eine unvollständige Krankmeldung ist kein Grund für eine Entlassung, sondern nur für eine Abmahnung. Das hat das LAG in Frankfurt/Main in einem Urteil festgestellt und damit die Entlassung eines Arbeitnehmers für unwirksam erklärt.

Der Mann war während eines Urlaubs krank geworden und hatte seiner Firma von dort eine Krankmeldung zukommen lassen. Auf dem Papier fehlten jedoch die genaue Adresse seines Hotels und eine Telefonnummer. Sein Arbeitgeber vertrat daraufhin die Auffassung, der Mitarbeiter sei nicht erreichbar gewesen und sprach eine Kündigung aus.

Laut Urteil sind unvollständige Krankmeldungen jedoch nur als "einfache Arbeitsvertragsverletzungen" anzusehen, bei denen zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden muss. Nur bei wiederholten Vergehen kann das Arbeitsverhältnis als "unzumutbar" gekündigt werden. (mf)

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