Urteil: Angekündigte Krankheit rechtfertigt Rauswurf

09.06.2005
Vorsicht vor unbedachten Bemerkungen: Wer als Arbeitnehmer seine Krankheit ankündigt, riskiert seinen Job.

Wer als Arbeitnehmer seine Krankheit ankündigt, riskiert seinen Job.

Ein Angestellter, der Streit mit seinem Chef hatte, teilte diesem mit, er werde keine Rücksicht auf die Firma mehr nehmen. Er kündigte an, sich einen gutartigen Tumor an der linken Hand operativ entfernen zu lassen und sagte, er werde schon am nächsten Tag zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. Tatsächlich schickte er noch am gleichen Tag eine Krankschreibung an seinen Arbeitgeber. Der revanchierte sich mit einer fristlosen Kündigung. Der Angestellte reichte dagegen Klage ein- ohne Erfolg.

Laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 6 Sa 850/00) hat er eine Arbeitsverweigerung durch vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit regelrecht angekündigt. Weil sich er sich ungerecht behandelt fühlte, habe er seinem Arbeitgeber schaden wollen. Ein derartiges Verhalten rechtfertige eine fristlose Kündigung: Denn tatsächlich sei er nicht arbeitsunfähig gewesen, sein Arzt habe zuvor lediglich eine Operationsempfehlung ausgesprochen. (mf)

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