Urteil: Bonusmeilen sind für Dienstflüge einzusetzen

03.11.2005
Wenn der Vorgesetzte es verlangt, muss der Angestellte dienstlich erworbene Bonusmeilen wieder für die Firma einsetzen.

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat in einer Entscheidung deutlich gemacht, dass ein Arbeitnehmer auf Verlangen seines Chefs die erworbenen Bonusmeilen für weitere Dienstflüge einzusetzen hat (Az.: 14 Sa 496/05).

Der Arbeitnehmer hatte die entsprechenden Bonusmeilen bei seinem vom Arbeitgeber finanzierten Dienstreisen am Miles & More-Programm einer Fluggesellschaft erworben. Nach Auffassung der Arbeitsrichter ist Berechtigter der Bonusmeilen der Arbeitgeber, der die Flüge für seine dienstlichen Zwecke brauche und sie auch bezahle.(tf/mf)

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