Urteil: Chinesische Philosophie gegen Internet-M

16.11.2004
Mit ungewöhnlichen Auflagen ist jetzt ein Verfahren vor dem Amtsgericht Weilburg eingestellt worden. Drei nach Jugendrecht angeklagten Schüler hatten im vergangenen Jahr vom Schulcomputer aus Waren in Wert von 130 Millionen Euro bei Ebay ersteigert. Mit einem gehackten Passwort kauften sie Gaststätten, Schmuck und Flugzeuge - der Lehrer bekam nichts mit.

Mit ungewöhnlichen Auflagen ist jetzt ein Verfahren vor dem Amtsgericht Weilburg eingestellt worden. Drei nach Jugendrecht angeklagten Schüler hatten im vergangenen Jahr vom Schulcomputer aus Waren in Wert von 130 Millionen Euro bei Ebay ersteigert. Mit einem gehackten Passwort kauften sie Gaststätten, Schmuck und Flugzeuge - der Lehrer bekam nichts mit.

Zur Strafe muss sich das Trio jetzt mit chinesischer Philosophie beschäftigen: Amtsrichter Wolfgang Lechner stellte das Verfahren gegen die drei Jugendlichen gegen die Auflage ein, dass sie eine ausführliche Ausarbeitung über eine Spruch des chinesischen Philosophen Konfuzius zu verfassen hätten: "Was du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem andern zu".

Ansonsten habe Lechner auf weitere strafrechtliche Mittel verzichtet, weil die drei Schüler noch immer unter den Folgen ihrer Tat zu leiden haben, berichtet das "Weilburger Tageblatt". Die Weilburger Technikerschule kündigte den Hackern die Unterkunft im Wohnheim, außerdem haben sie die Kosten des Verfahrens und die für ihre Anwälte zu tragen. (mf)

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