Urteil: Deutsche Hewlett-Packard darf Mitarbeiter nicht ungleich bezahlen

21.01.2005
Die deutsche Hewlett-Packard-Niederlassung (HP) darf Mitarbeiter, die im Rahmen der übernahme von Compaq zu HP gewechselt sind, nicht schlechter bezahlen als die bisherige Stammbelegschaft. Das hat laut den "Stuttgarter Nachrichten" vom Donnerstag das Stuttgarter Arbeitsgericht im Fall eines ehemaligen Compaq-Mitarbeiters entschieden (AZ: 4 Ca 10185/04).

Die deutsche Hewlett-Packard-Niederlassung (HP) darf Mitarbeiter, die im Rahmen der übernahme von Compaq zu HP gewechselt sind, nicht schlechter bezahlen als die bisherige Stammbelegschaft. Das hat laut den "Stuttgarter Nachrichten" vom Donnerstag das Stuttgarter Arbeitsgericht im Fall eines ehemaligen Compaq-Mitarbeiters entschieden (AZ: 4 Ca 10185/04).

HP hatte zum 1. Februar 2004 die Brutto-Gehälter seiner Beschäftigten in Deutschland um 35 Euro monatlich erhöht. Doch 400 Ex-Compaq-Mitarbeiter wurden von dieser Lohnerhöhung ausgenommen und warten bis heute auf den Bonus.

Diese Mitarbeiter hatten bis Frühjahr 2004 keinen HP-Standardarbeitsvertrag unterzeichnet. Damit entstünden unterschiedliche Arbeitsbedingungen, die unterschiedliche Zahlungen rechtfertigten, machte HP geltend. Betroffene Mitarbeiter zogen deshalb vor Gericht.

Das Stuttgarter Arbeitsgericht urteilte jetzt als erstes in einem solchen Verfahren. In der Begründung heißt es, HP habe "den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt". Die Gehaltserhöhung sei genereller Art und diene dem Inflationsausgleich, eine Differenzierung sei deshalb nicht erlaubt. Die Richter sprachen dem Arbeitnehmer statt 35 Euro nur 32,24 Euro monatliche Nachzahlung zu. Er arbeitet drei Stunden weniger in der Woche als Kollegen mit HP-Verträgen. Eine Berufung schlossen die Richter aus.

Während die IG Metall dem Urteil "Signalcharakter" für die noch ausstehenden Prozesse abgewinnen wollte, wiegelte HP ab. Personaldirektor Ernst Reichart erklärte, HP gehe davon aus, dass "dieses Verfahren nicht von übergeordnetem Interesse" sei. (wl)

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