Urteil: Electronic Commerce ist "allgemeiner Sprachgebrauch"

04.08.1999

BRETTEN: Geht es nach der Firma ECP Electronic Commerce Partners und dem Amtsgericht Bretten, ist der Begriff "Electronic Commerce" seit dem 12. Januar 1999 frei verwendbar.Bislang war der Begriff patentrechtlich geschützt. EPC war vom Markeninhaber zum Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Als ECP sich weigerte, ging der Patentinhaber vor Gericht. Das Amtsgericht Bretten allerdings entschied, daß der "Electronic Commerce" in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sei und sprach EPC Schadensersatz zu (Aktenzeichen: C684/97). (gn)

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