Urteil: Firma muss auch ungefragt umfassend beraten

12.05.2005
Ein Fachbetrieb muss einen Kunden auch ungefragt über alle für einen Auftrag oder einen Kauf wichtige Gesichtspunkte informieren. Wer das nicht tut, riskiert eine Schadensersatzklage.

Ein Fachbetrieb muss einen Kunden auch ungefragt über alle für einen Auftrag oder einen Kauf wichtige Gesichtspunkte informieren. Darauf weist der Anwalt-Suchservice unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hin. Kommt der Fachbetrieb dem nicht nach, so riskiert er, schadenersatzpflichtig zu werden (Az.: 4 U 146/04-28).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Bauherrn gegen einen Kachelofenbauer statt. Der beklagte Unternehmer hatte den Kläger nicht darauf hingewiesen, dass der von ihm ausgewählte Kachelofen sich nicht dazu eigne, beide Geschosse seines Hauses zu erwärmen. Davon war der Kläger allerdings ausgegangen. Er forderte daher Schadensersatz - und bekam Recht.

Das OLG betonte, viele Kunden seien bereit, für fachmännischen Rat einen höheren Preis zu zahlen. Der Kunde dürfe dann aber auch erwarten, fachkundig beraten zu werden. Dazu zählten insbesondere Hinweise darauf, ob ein bestelltes Werk auch tatsächlich für den vom Kunden gedachten Zweck geeignet sei. (mf)

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