Urteil: Firmenname "Co. GmbH" ist zulässig

09.03.2004
Ein Firmenname mit dem Zusatz "Co. GmbH" darf verwendet werden, so das Urteil des Landgerichts Bremen.

Ein Firmenname mit dem Zusatz "Co. GmbH" darf verwendet werden, so das Urteil des Landgerichts Bremen.

Der Name einer GmbH darf nicht irreführend sein und geschäftliche Verhältn unklar widerspiegeln. Zwar sei der Firmenbestandteil "Co." abstrakt täuschungsgeeignet, aber ein verständiger Teilnehmer am Rechtsverkehr würde diesen Namen richtigerweise so verstehen, dass zur GmbH mehr als ein Gesellschafter gehöre.

Nach Meinung der Richter bestehe auch keine Verwechslungsgefahr mit der "GmbH Co. KG". Das Registergericht dürfe die Eintragung nicht wegen Irreführung ablehnen (Az. 13 T 12/03). (bz)

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