Urteil: Knapper Warenvorrat ist wettbewerbswidrig

01.07.2005
Wer Angebote bewirbt, sollte auch genug davon auf Lager haben: Ein knapper Warenvorrat kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Ein knapper Warenvorrat kann gegen das Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Darauf weist der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Thomas Feil unter Berufung auf ein Hamburger Urteil hin (Az.: 5 U 99/04).

Eine Kaufhauskette hatte eine digitale Personenwaage und einen Kerzenleuchter beworben. Am Morgen des ersten Verkaufstages waren die beiden Artikel bereits in einer Filiale ausverkauft. Nach Auffassung der Hamburger Richter liegt darin eine irreführende Werbung über den Warenvorrat. Nach den Regelungen des § 5 Abs. 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erwartet das Publikum zumindest genügend Vorräte für zwei Tage.

Der Verweis des Kaufhauses in der Werbung, dass mit einem kurzfristigen Ausverkauf der Artikel zu rechnen ist, hebt die gesetzlichen Forderungen nicht auf. Es liegt ein wettbewerbswidriges Handeln der Kaufhauskette vor. (mf)

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