Wer vom Firmen-PC aus trotz eines ausdrücklichen Verbots des Arbeitgebers private E-Mails verschickt, riskiert seinen Job. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil festgestellt. Damit wurde die Klage eines Filialleiters gegen ein Zeitarbeitsunternehmen zurückgewiesen, die Richter erklärten seine ordentliche Kündigung für zulässig. Denn obwohl es eine eindeutige Anweisung der Vorgesetzten gab, hatte der Filialleiter in 261 Fällen vom Firmencomputer aus private E-Mails verschickt.
21.07.2004
Wer vom Firmen-PC aus trotz eines ausdrücklichen Verbots des Arbeitgebers private E-Mails verschickt, riskiert seinen Job. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil festgestellt. Damit wurde die Klage eines Filialleiters gegen ein Zeitarbeitsunternehmen zurückgewiesen, die Richter erklärten seine ordentliche Kündigung für zulässig. Denn obwohl es eine eindeutige Anweisung der Vorgesetzten gab, hatte der Filialleiter in 261 Fällen vom Firmencomputer aus private E-Mails verschickt.