Urteil: Kundengelder einbehalten ist eine Pflichtverletzung

25.11.2005
Ein Mitarbeiter, der seinem Arbeitgeber Kundengelder vorenthält, kann fristlos gekündigt werden.

Ein Mitarbeiter, der seinem Arbeitgeber Kundengelder vorenthält, kann fristlos gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz mit der Begründung, es handele sich fabei um eine "ganz erhebliche Treuepflichtverletzung". Diese mache es für den Arbeitgeber unzumutbar, den Betroffenen weiterhin zu beschäftigen - und sei es bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist (Az.: 5 Sa 608/04). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers ab, der Kundengelder als "Faustpfand" für vorliegende Lohnstreitigkeiten behalten hatte. (mf)

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