Urteil: Provisionsabrechnungen von Handelsvertretern

09.01.2007
In einem aktuellen Urteil (Az: VIII ZR 100/05) hat der Bundesgerichtshof sich zu Provisionsabrechnungen zwischen Unternehmen und Handelsvertretern geäußert.

In einem aktuellen Urteil (Az: VIII ZR 100/05) hat der Bundesgerichtshof sich zu Provisionsabrechnungen zwischen Unternehmen und Handelsvertretern geäußert.

So ist eine Vereinbarung zwischen Handelsvertreter und Unternehmer, nach der die Provisionsabrechnungen des Unternehmers als anerkannt gelten, wenn der Handelsvertreter nicht innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch erhebt, wegen Verstoßes gegen § 87c HGB unwirksam.

Der Unternehmer genügt seiner Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszugs außerdem nicht bereits dadurch, dass er dem Handelsvertreter während der Vertragslaufzeit den Zugriff auf ein elektronisches Agenturinformationssystem ermöglicht, das jeweils nur den aktuellen Stand der provisionsrelevanten Daten wiedergibt und aus dem sich ein Gesamtüberblick über den Zeitraum, auf den sich der Buchauszug zu erstrecken hat, allenfalls dadurch gewinnen ließe, dass der Handelsvertreter die nur vorübergehend zugänglichen Daten "fixiert" und sammelt. Quelle: DASV (mf)

Zur Startseite