Urteil: Steuererstattung auch rückwirkend möglich

02.10.2006
Der Bundesfinanzhof hat jetzt in zwei wichtigen Urteilen die Arbeitnehmerrechte gestärkt und Möglichkeiten für rückwirkende Steuererstattungen eröffnet.

Immer wieder verschenken Arbeitnehmer Steuererstattungen, weil sie den Antrag nicht rechtzeitig beim Finanzamt einreichen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt in zwei wichtigen Urteilen die Arbeitnehmerrechte gestärkt und Möglichkeiten für rückwirkende Steuererstattungen eröffnet. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine hin.

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