Urteil: Überprüfungspflicht bei Zubehörteilen

06.12.2005
Hersteller haften auch für fehlerhafte Einzelteile eines Zulieferers.

Der Hersteller von Verbrauchsgütern haftet für fehlerhafte Einzelteile eines Zulieferers, wenn er keine stichprobenhaften Materialprüfungen an diesen zugelieferten Teilen vorgenommen hat. Als Endhersteller muss der Hersteller auch für solche Teile haften, die er zu einer sicheren Gesamtkonstruktion zusammenmontiert. Dabei hat er für das gefahrlose Zusammenwirken und Funktionieren der Einzelteile einzustehen und im Schadenfall auch zu haften (OLG Oldenburg, Az.: 8 U 301/04). (jlp/mf)

Zur Startseite