Urteil: Wunsch nach Altersteilzeit darf nicht abgelehnt werden

27.10.2005
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern den Wunsch nach Altersteilzeit nicht einfach verweigern. Der Hinweis auf entstehende Kosten zählt als Argument ebenfalls nicht.

Wenn sich ein Arbeitnehmer für die Altersteilzeit entscheiden, darf sein Arbeitgeber das nicht einfach ablehnen. Auch reicht als Begründung der Hinweis auf entstehende Kosten nicht aus, wie das Arbeitsgericht in Frankfurt entschieden hat.

Die Richter gaben damit der Klage einer Angestellten statt und verurteilten ihren Arbeitgeber dazu, mit ihr den gewünschten Altersteilzeit-Vertrag abzuschließen (AZ.: 1 Ca 5187/05). Der 60-jährigen war dies zuvor wegen "dringender betrieblicher Gründe" verweigert worden. Man beschäftige weitere 30 Arbeitnehmer, die dann ebenfalls Anspruch auf Altersteilzeit hätten, was Rückstellungen von mehr als 600 000 Euro erfordern würde. Dies sei dem Unternehmen nicht zumutbar.

Laut Urteil kann ein Anspruch auf Altersteilzeit aber nicht auf diese Art blockiert werden. Gesetzgeber und Tarifvertragsparteien seien sich bei der Schaffung des Modells schließlich bewusst gewesen, dass damit auch eine zusätzliche Kostenbelastung für die Arbeitgeber entstehe (mf)

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