Urteil zu Mängeln eines gemieteten Fotokopiergeräts

10.10.2005
Eine auffällige Häufung der Mängel berechtigt zur Kündigung des Vertrages.

Ein gemietetes Fotokopiergerät ist mangelhaft, wenn in einem Zeitraum von 19 Monaten 375 Papierstaus auftreten. Die Häufigkeit dieser Mängel berechtigt den Gerätemieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie oft der Techniker vor Ort war, um den Fehler zu beheben (Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 203/04). (mf)

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