Urteil zur Brenner-Abgabe: Hewlett Packard soll rückwirkend zahlen

25.06.2001
In der ersten Instanz hat Hewlett-Packard vor dem Landgericht Stuttgart eine Schlappe einstecken müssen: Das Gericht verlangte vom Hersteller, eine Liste aller Geräte zu erstellen, die seit dem ersten Februar 1998 verkauft wurden, und pro verkauftem Gerät eine Pauschalabgabe zu bezahlen. Die Höhe der Abgabe hat das Gericht noch nicht festgelegt. Hewlett-Packard hat jetzt Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart angekündigt. Das Unternehmen vertritt den Standpunkt, dass das alte Urheberrecht zur privaten Vervielfältigung nicht eins zu eins auf die digitale Welt übertragen werden. Zur Lösung des schon lange andauerenden Streits um die Abgaben favorisiert Hewlett-Packard im Einklang mit einer bestehenden EU-Direktive die indiv Lizenzierung in Form von Abonnement-Modellen, anstatt pauschaler Abgaben. (st)

In der ersten Instanz hat Hewlett-Packard vor dem Landgericht Stuttgart eine Schlappe einstecken müssen: Das Gericht verlangte vom Hersteller, eine Liste aller Geräte zu erstellen, die seit dem ersten Februar 1998 verkauft wurden, und pro verkauftem Gerät eine Pauschalabgabe zu bezahlen. Die Höhe der Abgabe hat das Gericht noch nicht festgelegt. Hewlett-Packard hat jetzt Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart angekündigt. Das Unternehmen vertritt den Standpunkt, dass das alte Urheberrecht zur privaten Vervielfältigung nicht eins zu eins auf die digitale Welt übertragen werden. Zur Lösung des schon lange andauerenden Streits um die Abgaben favorisiert Hewlett-Packard im Einklang mit einer bestehenden EU-Direktive die indiv Lizenzierung in Form von Abonnement-Modellen, anstatt pauschaler Abgaben. (st)

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